| Preise.
Im Katalog genannte Preise sind unverbindliche Schätzungspreise
in Euro.
Abbildungen im Katalog geben in der Regel
nicht die Originalgröße wieder, auch kann es zu produktionstechnisch
bedingten Abweichungen kommen.
Ansichtssendungen können nicht gemacht
werden. Wir geben jedoch gerne Auskünfte oder lassen –
soweit möglich – gegen Erstattung der Unkosten Digitalfotos
(3,00 € /Stk)
anfertigen.
Schriftliche Aufträge führen
wir ohne weitere Spesen für den Auftraggeber aus. Telefonische,
fernschriftliche und Aufträge per Email bitten
wir schriftlich zu bestätigen. In schriftlichen Aufträgen
genannte Preise werden stets als Höchstgebote ausschließlich
Aufgeld und Mehrwertsteuer verstanden. Wir sind bemüht, so
preisgünstig wie möglich zu kaufen und gegebene Höchstgebote
nur soweit unbedingt nötig auszunutzen. Wir bitten dringend
und in Ihrem eigenen Interesse um rechtzeitige Übermittlung
Ihrer schriftlichen Aufträge. Nur wenn diese bis spätestens zwei Tage vor Auktionsbeginn vorliegen, ist eine sorgfältige Ausführung und Bearbeitung gesichert. Für die schnelle und einfache Übermittlung Ihrer Aufträge können Sie unsere Website benutzen.
Telefonisches Mitbieten ist bei Positionen ab € 5.000,- Schätzungspreis möglich.
Wir
bitten um schriftliche Anmeldung spätestens 2 Tage vor der
Auktion. Wir empfehlen sicherheitshalber ein Höchstgebot
schriftlich abzugeben, falls wir Sie aus unvorhersehbaren Gründen
telefonisch nicht erreichen können. Informationen unter Tel.-Nr.
06174 / 92 72 36.
Bei
Auslandsscheckzahlungen berechnen wir eine Gebühr von € 15,-. Waren werden erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift ausgehändigt.
Abholung der ersteigerten Ware sollte im
Laufe der ersten Woche nach der Auktion erfolgen, um Aufbewahrungsgebühren
zu vermeiden. Auch während der Auktion kann ersteigerte Ware
mitgenommen werden, soweit dies nicht den Ablauf der Auktion stört.
In allen Fällen ist vorherige Bezahlung sicherzustellen.
Benachrichtigungen über erfolgreiche Zuschläge werden nicht vorab an die Käufer verschickt. Rechnungsstellung erfolgt innerhalb 4 Wochen.
Versandanweisungen sollten schon bei Auftragsvergabe
schriftlich erteilt werden. Kosten für Versand, Verpackung
und Versicherung werden gesondert berechnet. Wir sind bemüht,
ersteigertes Gut so schnell wie möglich auszuliefern. Der
Versand dauert insgesamt etwa vier Wochen. Bei geringen Verzögerungen
bitten wir um Ihr Verständnis und um etwas Geduld.
Gerahmte Objekte werden von uns in der Regel ungerahmt verschickt. Größere Konvolute oder
sperrige Einzelstücke müssen abgeholt werden. Auf schriftlichen
Wunsch übergeben wir dieses Material einer Spedition.
Kreditkarten akzeptieren wir nur
für Katalogzahlung (Mastercard, Visa).
Ergebnisliste erscheint etwa zwei Wochen
nach der Auktion. Sie geht allen zu, die den Katalogpreis bezahlt
haben.
Hotelreservierungen
bitten wir frühzeitig
vorzunehmen. Gerne sind wir Ihnen behilflich. Hotelliste, Plan von
Königstein und Umgebungskarte am Schluss des gedruckten Kataloges
oder hier:
Auktionsbedingungen
1. Die Reiss & Sohn oHG
versteigert freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer,
die unbenannt bleiben, als Kommissionärin im eigenen Namen
für fremde Rechnung mit Ausnahme eigener Beiträge, die
besonders gekennzeichnet sind.
2. Die Versteigerung erfolgt
gegen sofortige Barzahlung in EURO. Öffentlichen Institutionen
und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von 4 Wochen eingeräumt.
Ansonsten bedürfen Zahlungsziele einer Vereinbarung im Einzelfall.
3. Der Aufruf erfolgt nach Ermessen
des Versteigerers, grundsätzlich mit ca. 2/3 des Schätzungspreises,
sofern nicht ein vom Einlieferer gesetztes Limit höher ist.
Angebote unter der Hälfte der Schätzung werden in keinem
Falle angenommen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers
um jeweils 5% bis 10%. Das höchste Gebot erhält den
Zuschlag, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben
wird. Unter gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Kann eine
Meinungsverschiedenheit über einen Zuschlag nicht sofort
geklärt werden, wird die Nummer neu aufgeboten.
4. Der Versteigerer behält
sich das Recht vor, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen,
Nummern des Kataloges zu trennen, zusammenzufassen, außerhalb
der Reihenfolge zu versteigern und, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, zurückzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen,
wenn nicht vor der Versteigerung geeignete Sicherheiten geleistet
oder ausreichende Referenzen angegeben wurden.
5. Der Käufer hat auf den
Zuschlagpreis ein Aufgeld von 16% zu entrichten; auf die Summe
von Aufgeld und Zuschlag wird die Mehrwertsteuer zum ermäßigten
Satz von z.Zt. 7% (19% bei Positionen mit einem *, d.h. Serigrafien
und Fotoarbeiten) erhoben. Bei ausländischen Käufern
aus Ländern außerhalb der EG wird die Mehrwertsteuer
erstattet, wenn der Nachweis der Ausfuhr erbracht wird; bei Versand
durch die Reiss & Sohn oHG gilt der Nachweis als geführt.
Käufer aus EG-Ländern unterliegen der (deutschen) Mehrwertsteuer;
es sei denn, dass sie als Vorsteuerabzugsberechtigter mit der
überprüfbaren Angabe ihrer nationalen MWSt-Identifikationsnummer
die Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher
Lieferungen nachweisen. Soweit es sich um Gegenstände der Bildenden Kunst (seit Entstehungsjahr
1900) handelt, werden aus dem Folgerecht des § 26 UrhG resultierende Kosten dem Käufer anteilig mit 1% des Zuschlagspreises weiterberechnet.
6. Der Zuschlag verpflichtet
zur Abnahme und Zahlung. Zahlungsverzug tritt zwei Wochen nach
Rechnungsdatum ein. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen
geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer
über. Er hat seine Erwerbung spätestens zwei Wochen
nach vollständiger Bezahlung abzuholen, danach gerät
er in Annahmeverzug; in diesem Falle darf der Versteigerer den
gekauften Gegenstand im Namen und auf Rechnung des Erwerbers bei
einer Kunstspedition einlagern und versichern lassen. Wird der
Versteigerer schriftlich angewiesen, das Auktionsgut zu versenden,
organisiert er den Transport zum Käufer nebst einer angemessenen
Versicherung auf dessen Kosten und, soweit dieser als Unternehmer
handelt, auf dessen Gefahr. Gerahmte Objekte werden von uns in der Regel ungerahmt verschickt. Größere Konvolute oder sperrige Einzelstücke müssen abgeholt werden. Auf schriftlichen Wunsch übergeben wir dieses Material einer Spedition. Zur Wahrung von Versicherungs- und Regressansprüchen hat der Empfänger das Auktionsgut sofort auf Transportschäden zu überprüfen und im Schadensfall das Auktionshaus zu benachrichtigen. Der Versand erfolgt erst nach Eingang
aller vom Käufer geschuldeten Beträge. Ersteigerte Gegenstände
werden nur nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt.
7. Die gesamten Kosten des Zahlungsverkehrs
sind vom Erwerber zu tragen. Der Kaufpreis verzinst sich vom Eintritt
des Verzuges an mit 1% je angebrochenen Monat. Bei Zahlung in
ausländischer Währung gehen Kursverluste und Einlösungsspesen
zu Lasten des Erwerbers.
Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung
des Kaufvertrages verlangen oder vom Vertrag zurücktreten,
wenn eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. In
letzterem Falle kann er Schadensersatz wegen Nichterfüllung
in Höhe des entgangenen Entgeltes auf das zugeschlagene Auktionsgut
(Einliefererkommission und Aufgeld) verlangen und seinen Schaden
auch so berechnen, dass der Gegenstand nochmals versteigert wird
und der säumige Käufer für einen Mindererlös
einzustehen hat, ohne Anspruch auf einen Mehrerlös zu haben;
zu einem Gebot wird er nicht zugelassen.
8. Sämtliche zur Versteigerung
gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den
angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Sie sind
ausnahmslos gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch
und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand; dieser
wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt. Der tatsächliche
Erhaltungszustand bei Zuschlag, der Papierbräunungen, fehlende
Seiten, das Fehlen von Originaleinbänden oder Schließbändern
sowie Vorbesitzer- und ähnliche Ver-merke (Namenszug, Exlibris,
Stempel) einschließen kann, ist vereinbarte Beschaffenheit.
Die nach bestem Wissen und Gewissen gemachten Katalogangaben
- in deutscher und/oder englischer Sprache - dienen ausschließlich
der Information und Beschreibung der angebotenen Gegenstände.
Sie sind auch dann nicht vereinbarte Beschaffenheit, wenn Gegenstände
im Katalog bildlich hervorgehoben oder außerhalb des Kataloges
werblich herausgestellt werden. Mit dem Käufer vereinbarte
Beschaffenheit sind jedoch alle Katalogangaben über die Urheberschaft,
die Signatur, die Technik und die ausdrücklich hervorgehobene
Vollständigkeit des Auktionsgutes ("kollationiert").
Eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des
Käufers ergeben, wird vom Versteigerer auch in diesem Bereich
ausdrücklich nicht übernommen; ebensowenig begründet
die Beschaffenheitsvereinbarung eine strengere Haftung als im
Gesetz vorgesehen.
9. Reklamationen sollten innerhalb
von drei Tagen nach Erhalt der Gegenstände geltend gemacht
werden, spätestens jedoch innerhalb 5 Wochen nach der Auktion.
Weist der Käufer dem Versteigerer vor Ablauf der Verjährung,
die - außer bei vorsätzlicher Rechtsverletzung - ein
Jahr beträgt und mit dem Tag der Übergabe beginnt, die
Unrichtigkeit von Katalogangaben beinhaltend eine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.v. Ziff. 8 nach, wird ihm der gesamte Kaufpreis auf Verlangen zurückgezahlt. Schadensersatzansprüche
(incl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) des Käufers wegen
Sach- oder Rechtsmängeln, eines Verlustes oder einer Beschädigung
der versteigerten Gegenstände sowie aus sonstigen Rechtsgründen
sind ausgeschlossen, soweit nicht der Versteigerer vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten
verletzt hat. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit bleibt unberührt. Eine Haftung für nicht
vorhersehbare oder entfernter liegende Schäden ist in jedem
Falle ausgeschlossen.
10. Schriftliche Aufträge
übernimmt der Versteigerer spesenfrei für den Auftraggeber.
Telefonische, telegrafische, fernschriftliche und Aufträge
per Email bedürfen der schriftlichen Bestätigung spätestens
48 Stunden vor Beginn der Auktion. Für die Bearbeitung von
Geboten in Abwesenheit übernimmt der Versteigerer keine Gewähr.
Insbesondere haftet er nicht für das Zustandekommen und/oder
die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie
für Verständigungs- oder Übermittlungsfehler. Das
gilt nicht, soweit ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
treffen. Bei schriftlichen Aufträgen beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 b bis 312 d BGB) keine Anwendung.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
– soweit nach dem Gesetz vereinbar – ist Königstein
i.T. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Vorschriften
der Haager Kaufgesetze (EAG; EKG) und des CISG finden keine Anwendung.
12. Diese Versteigerungsbedingungen
gelten entsprechend für den Nachverkauf von Gegenständen,
die auf der Auktion nicht zugeschlagen worden sind.
13. Sollte eine der vorstehenden
Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14. Diese Versteigerungsbedingungen
haben eine deutsche und eine englische Version. In allen Streit-
und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung maßgebend;
das gilt insbesondere für die Auslegung von Rechtsbegriffen
und Katalogangaben.
Der Versteigerer: Reiss & Sohn oHG |